Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bernd Mayer – Musik & Unterhaltung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Bernd Mayer
Bgm.-Lauter-Straße 2d
89331 Burgau
E-Mail: mayerbernd1@gmx.de
– nachfolgend „Künstler“ genannt –
und dem jeweiligen Auftraggeber über musikalische Darbietungen, Live-Auftritte, Moderationen, Unterhaltungsprogramme sowie damit verbundene Dienstleistungen.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Künstlers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Künstler zustande. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
(3) Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort und Vergütung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
(2) Der Künstler gestaltet sein Programm eigenverantwortlich und behält sich Anpassungen vor, sofern dadurch der Charakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
(3) Angaben zu Auftrittszeiten verstehen sich als Richtwerte. Geringfügige Abweichungen aufgrund des Veranstaltungsablaufs sind zulässig.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die individuell vereinbarte Gage.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
(3) Der Künstler ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 30 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(4) Bei kurzfristigen Buchungen kann die vollständige Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangt werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- einen geeigneten und sicheren Veranstaltungsort bereitzustellen,
- einen ausreichenden Stromanschluss zur Verfügung zu stellen,
- erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen,
- geltende Sicherheits- und Brandschutzvorschriften einzuhalten,
- für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Besucher, Mitarbeiter oder Beauftragte der Veranstaltung verursacht werden.
6. Technik und Stromversorgung
(1) Sofern der Künstler eigene Ton- und Lichttechnik bereitstellt, ist diese pfleglich zu behandeln.
(2) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Bühnennähe zur Verfügung.
(3) Bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Künstlers liegen, besteht kein Anspruch auf Minderung der Vergütung.
7. Open-Air-Veranstaltungen
(1) Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber verpflichtet, für ausreichenden Schutz gegen Regen, Sturm, direkte Sonneneinstrahlung und sonstige Witterungseinflüsse zu sorgen.
(2) Besteht eine Gefahr für Personen oder technische Anlagen, ist der Künstler berechtigt, den Auftritt zu unterbrechen oder abzubrechen.
(3) Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.
8. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Absage muss in Textform erfolgen.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallkosten fällig:
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Gage
- 89 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
- 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Absage durch den Künstler
Kann der Künstler aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen nicht auftreten, wird er sich bemühen, geeigneten Ersatz vorzuschlagen.
Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzkünstlers besteht nicht.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
10. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Unwetter
- behördliche Verbote
- Pandemien
- Krieg oder ähnliche Ereignisse
- Stromausfälle außerhalb des Einflussbereichs der Parteien
In diesen Fällen sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits entstandene nachweisbare Kosten können dem Auftraggeber berechnet werden.
11. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
(1) Gewerbliche Foto-, Film- und Tonaufnahmen des Auftritts bedürfen der vorherigen Zustimmung des Künstlers.
(2) Der Künstler darf Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung für Eigenwerbung auf seiner Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
12. GEMA und sonstige Abgaben
Sofern gesetzlich erforderlich, obliegt die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung entsprechender Gebühren dem Veranstalter bzw. Auftraggeber.
13. Haftung
(1) Der Künstler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Künstler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Günzburg.
Stand: Juni 2026
